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Die 5 häufigsten Fehler, die bei der Verwaltung eines E-Commerce gemacht werden

Wie viele vielleicht wissen, ist es sehr vorteilhaft, in den elektronischen Markt zu investieren, insbesondere wenn Du Dein Geschäft erweitern möchtest. Aber Du kannst dabei leicht Fehler machen, wenn Du dich nicht auf Profis verlässt. Sehen wir uns also an, was die 5 häufigsten Fehler sind, die fast jeder auf seiner eCommerce-Seite macht …

 

Fehler Nr. 1: Widersprüchliche Angaben zu den Produktkosten

Oftmals fehlen Informationen zu Versandoptionen oder die oben genannten Kosten stimmen nicht mit den tatsächlich berechneten Kosten beim endgültigen Versand überein. Darüber hinaus sind grundlegende Informationen zu den Versandkosten ebenfalls unvollständig. Beispielsweise sind nicht alle Lieferanten aufgeführt, Angaben zu Produktgruppen sind nicht vollständig, es fehlen Angaben zum Paketgewicht oder eventuell anfallende Nachnahmegebühren sind nicht immer aufgeführt.

Unser Tipp: Bevor Kunden ein Produkt in den Warenkorb legen, müssen sie die Höhe der Versandkosten inklusive etwaiger Zuschläge ermitteln können. Bei Kostenaufteilung nach Gewicht muss auf allen Seiten mit direkter Bestellmöglichkeit das Versandgewicht ausgewiesen werden. Außerdem sollten die Versandkosten aus der Übersicht und die bei der abschließenden Bestellung angezeigten Gebühren immer gleich sein.

Fehler Nr. 2: Fehlende oder widersprüchliche Angaben zu Lieferzeiten und Zahlungsarten

Lieferzeiten sind oft nicht aufgeführt und es fehlen auch Angaben zu den Lieferdiensten. Dies kann bei den Verbrauchern große Verwirrung stiften. Dann weicht die Liste der möglichen Zahlungsmethoden im eCommerce oft von der tatsächlich verfügbaren Auswahl während des Bestellvorgangs ab. Und dieses Problem tritt wirklich häufig auf.
 

Unser Tipp: Um Verwirrung durch fehlende oder gar widersprüchliche Angaben zu vermeiden, müssen Online-Händler möglichst genaue Lieferzeiten auf ihren jeweiligen Produktseiten angeben. Dann müssen alle verfügbaren Zahlungsmethoden auf einer Informationsseite sichtbar sein. Auch der Link zu dieser Seite sollte deutlich gekennzeichnet sein, beispielsweise mit dem Wort „Zahlungsmethoden“. Alternativ können die Zahlungsmöglichkeiten auch dauerhaft als Infografik oder im Warenkorb angezeigt werden.

Wichtig: E-Shop-Seiten dürfen keine widersprüchlichen Informationen zu Zahlungsmethoden enthalten.

Fehler Nr. 3: Informationen zur Verwendung personenbezogener Daten

Was passiert mit Kundendaten, die über eCommerce gesammelt werden? Bei der Prüfung der Datenschutzerklärungen haben wir festgestellt, dass die darin enthaltenen Informationen meist unvollständig sind. Oft ist in den Datenschutzerklärungen nachzulesen, dass die erhobenen Kundendaten nur zur Abwicklung des Kaufvertrages verwendet werden. Aber sobald sich Kunden für einen Newsletter anmelden können, wird ihre Email-Adresse auch für Marketing- und Werbezwecke verwendet. All dies muss in der Datenschutzerklärung geklärt werden. Dann gibt es noch weitere Aspekte zu beachten, wie z. B. Bonitätsprüfung, Cookies und Tracking.
 
Unser Tipp: Prüfe für welche Zwecke personenbezogene Daten im eShop tatsächlich erhoben und verwendet werden. Nachdem Du alles gründlich geprüft haben, musst Du die Informationen innerhalb der Datenschutzerklärungen völlig transparent formulieren und freigeben. Damit alle Anforderungen DSGVO-konform sind, kannst Du Deine Datenschutzerklärung bedenkenlos mit einem Urheberrechtstexter erstellen – es gibt sogar kostenlose Angebote.

Fehler Nr. 4:  Falsche oder widersprüchliche Angaben zum Widerrufsrecht

Immer wieder kommt es in Online-Shops zu Verwirrung mit veralteten oder falschen Informationen zum Widerrufsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Regelungen zur Übernahme von Rücksendekosten.

Unser Tipp: Anstatt eine eigene Regelung zu definieren, solltest Du die aktuelle Widerrufsbelehrung (vgl. die Regelungen im BGB) verwenden – inklusive der Rücksendekostenregelung.

Fehler Nr. 5: Unwirksame Ausnahmen und Beschränkungen des Widerrufsrechts

Wie wir gesehen haben, wird die Ausübung des Widerrufsrechts häufig durch AGB-Klauseln unzulässig eingeschränkt. Die vom Widerrufsrecht geltenden Ausnahmen sind in § 312g, Abs. 2 BGB geregelt. Du kannst also nicht beliebig geltendes Recht einschränken. Auch dann nicht, wenn die Rücknahme der Ware wirtschaftlich unzumutbar erscheint. Onlineshop-Betreiber sollten im Zweifelsfall mit einem Anwalt klären, ob ein Produkt vom Widerrufsrecht ausgenommen werden kann oder nicht. Während der Widerrufsfrist hat der Kunde das Recht, die bestellte Ware zu prüfen. Online-Händler, die eine Nutzungsentschädigung geltend machen wollen, müssen die entsprechenden Hinweise in ihre Belehrung aufnehmen. Die Rückgabe von nicht originalverpackter oder noch nicht benutzter Ware darf jedoch nicht ausgeschlossen werden.

UNSER VORSCHLAG

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