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EU-Bewertungsgesetz – Omnibus-Richtlinie

Bereite Deinen Onlineshop auf das neue Gesetz vor

Die Omnibus-Richtlinie gilt ab 28. Mai 2022 und wirkt sich direkt auf den gesamten europäischen Onlinehandel aus. Bei der Richtlinie 2019/2161 geht es um Bewertungen von Onlineshops und Produkte und daher ist es wichtig, sich auf diese Änderungen vorzubereiten.

Im besten Fall bist Du bereits gewappnet und kannst Dich entspannt zurücklehnen, jedoch im schlimmsten Fall musst Du die Gesetzesänderungen möglichst schnell in Deinem Onlineshop vornehmen. Wir möchten Dir einen Überblick verschaffen, welche Änderungen im Bereich der Bewertungen zu beachten sind.

Welche Änderungen müssen an Onlineshops vorgenommen werden?

Die EU hat in ihrem Bestreben nach einer Verbesserung des Verbraucherschutzes eine neue Richtlinie verabschiedet. Die Umsetzung der Regelungen sind sogar verpflichtend, ansonsten drohen Abmahnungen und Geldstrafen.
Der EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte:
Die Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen sich bei Einkäufen oder Buchungen im Internet sehr häufig auf Online-Bewertungen. Ich möchte nicht, dass sie getäuscht werden, sondern dass sie in einem vertrauenswürdigen Umfeld interagieren können. Insbesondere müssen Online-Unternehmen ihren Kunden klare und erkennbare Informationen über die Zuverlässigkeit solcher Bewertungen zur Verfügung stellen.

Einer Studie zufolge, verwenden 55 % der Onlineshop Betreiber fingierte und gekaufte Bewertungen für ihren Shop und ihre Produkte und dies verstößt somit gegen die neue EU Omnibus-Richtlinie. Sogar rund 20 % der übrigen Shops ließen Zweifel über die Zuverlässigkeit der Bewertungen aufkommen. Aus diesem Grund besteht die EU-Kommission nun darauf, dass Konsumenten an Anrecht darauf haben, klare und sichtbare Informationen zu erhalten, wie die Bewertungen zustande gekommen sind und über die Zuverlässigkeit der Onlinebewertungen erhalten. Darauf zielt die neue Omnibus-Richtlinie ab. Die neue Verordnung soll alle Onlineshop Betreiber dazu verpflichten, transparenter gegenüber ihren Kunden zu sein. Insofern müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, damit dies auch gelingen mag. Verwirrende Verkaufstaktiken und aggressive Marketingstrategien gilt es zufolge zu vermeiden, da diese irreführenden Informationen die Kunden dazu treiben, ihre Kaufentscheidung auf Grund von Fehlinformationen zu treffen.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Ab dem 28. Mai 2022 werden alle Onlineshop Betreiber dazu verpflichtet, sämtliche Bewertungen, unabhängig davon, ob es sich um Shopbewertungen oder Produktbewertungen handelt, auf ihrer Internetseite über die Echtheit der Bewertungen aufzuklären und wie diese Bewertungen gesammelt worden sind.

Behauptungen über echte Kundenrezensionen zu einem Produkt oder Dienstleistung, die Kunden gekauft oder genutzt haben, ohne einer tatsächlichen Echtheitsprüfung, sind strikt verboten. Außerdem sind die Onlineshops verpflichtet anzugeben, mit welcher Authentizitätsprüfung die Echtheit der Bewertungen nachgewiesen wurde. Des Weiteren sind gefälschte oder in Auftrag gegebene Bewertungen verboten. Ebenfalls sind Marketingstrategien, um positive Bewertungen zu erhalten im Tausch gegen kostenfreie Produkte oder einer finanziellen Aufwandsentschädigung untersagt und strafbar.

Oberstes Ziel der Omnibus-Richtlinie ist die strengere Kontrolle über Informationsquellen für Verbraucher im Internet und die Einschränkung von irreführender Werbung, die das Kaufverhalten beeinflusst.

Kurzübersicht

  • Verbot der Irreführung von Verbrauchern über die Echtheit von Bewertungen
  • Verpflichtung zur Angaben der Echtheit der Bewertungen und welche Authentizitätsprüfung eingesetzt wurde
  • Verbot von gefälschten oder gekauften Bewertungen im Tausch gegen kostenlose Produkte oder finanziellen Mitteln

WICHTIGER HINWEIS

Wenn Du die gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen nicht an Deinem Shop durchführst, können Dich Mitbewerber, Verbraucherverbände oder qualifizierte Wirtschaftsverbände abmahnen. Darüber hinaus können auch Verbraucher Schadenersatzansprüche gegen Dein Unternehmen geltend machen. Bei gefälschten oder gekauften Bewertungen sind bei größeren Verstößen auch Bußgelder möglich.

Bewertungen rechtssicher machen

Egal ob Du mit einem Drittanbieter für Bewertungen zusammenarbeitest oder ob Du in Deinem Onlineshop eine Software für Bewertungen einsetzt, solltest Du unbedingt herausfinden, wie diese Anbieter sich auf das neue Gesetzt vorbereitet haben. Dabei gilt insbesondere zu beachten, dass Kunden ordnungsgemäß über die Art der Bewertung informiert werden und ob diese Bewertung auf Echtheit geprüft wurde. Kunden müssen ferner über ergriffene Maßnahmen zur Echtheitsprüfung einer Bewertung informiert werden und welche Authentifizierung eingesetzt wurde.

Zusammenfassung

Durch die neue Omnibus-Richtlinie wird der Wert von authentischen Bewertungen enorm gesteigert. Mit den EU-konformen Bewertungssystemen, können Deine Kunden zukünftig sicher sein, dass tatsächlich nur echte Kundenrezensionen zu Deinem Onlineshop und Deinen Produkten abrufbar sind. Damit schaffst Du mehr vertrauen. Deine Kunden werden Dir mit Vertrauen und Loyalität danken, was sich dann wiederum in mehr Verkäufe auszahlen wird, denn Vertrauen ist der Erfolgsgarant im Onlinehandel.

Zeige Deinen Kunden, dass Dein Onlineshop eine Vertrauensquelle ist und dass Du alle Gesetze befolgst und auf Änderungen sofort reagierst und diese auch umsetzt. Gerne unterstützen wir Dich dabei.

Wenn Dein Bewertungsanbieter das neue Gesetzt nicht einhält oder Du demnächst für Deinen Onlineshop Bewertungen erhalten möchtest, solltest Du sicher gehen, dass Deine Bewertungen rechtssicher sind.

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